1. Der Arbeitgeber hält das COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen, nicht ein. Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsleitung tragen keine Gesichtsbedeckungen auf der Rückseite des Hauses. Der Arbeitgeber hält das COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Personen/Gönner, die in der Einrichtung des Arbeitgebers…
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