1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Masken wurden Mitarbeitern, die mit der Öffentlichkeit interagieren, nicht zur Verfügung gestellt oder durchgesetzt. b) Beschilderungen oder visuelle Hinweise sind nicht vorhanden, um die körperliche Distanzierung…
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