Abschnitt 3203 T8 (a) (4) (6) Der Arbeitgeber hat die Gefahren durch COVID-19 nicht identifiziert, bewertet und kontrolliert, indem er interne Verfahren befolgte und die Kunden auf Anzeichen und Symptome von COVID-19 hin untersuchte, bevor er Dienstleistungen erbrachte, die einen engen Kontakt erforderten, wie z. B.