1. 3203 (a) - Der Arbeitgeber führt keine soziale Distanzierung durch. (Sie ermöglichen es den Mitarbeitern, sich in den Pausen und zur Mittagszeit zu versammeln.) Der Arbeitgeber stellt weder Masken zur Verfügung noch durchzusetzen, dass Mitarbeiter ihre eigenen Masken tragen. Sie veröffentlichen keine Covid-19-Informationen und stellen sie…
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