1) Der Arbeitgeber führt keine Kontaktverfolgung durch und informiert keine Mitarbeiter, die bei der Arbeit COVID-19 ausgesetzt waren.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-09-02
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-09-02
3
Bemerkungen
Kommentar
