Ein Mitarbeiter wurde kürzlich am Sonntag, den 11. Juli 2021 positiv auf SARS-CoV-2 getestet und kehrte am Mittwoch, den 14. Juli 2021 zur Arbeit zurück, ohne die von CDC empfohlene Quarantänezeit von 10-14 Tagen abzuschließen. Möglicher anwendbarer Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.