Der Arbeitgeber unterhält kein wirksames Programm zur Vorbereitung und Vorbeugung von Infektionskrankheiten für Covid-19. In Kenntnis positiver Fälle isolierte der Arbeitgeber die kranken Arbeitnehmer nicht und identifizierte, überprüfte und stellte die exponierten Mitarbeiter nicht unter Quarantäne. Die Sanierung der öffentlichen Bereiche und Ausrüstung wurde nicht durchgeführt.