Der Arbeitgeber trifft keine Vorsichtsmaßnahmen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen und/oder das ordnungsgemäße Tragen (Bedecken von Nase und Mund) von Gesichtsbedeckungen/Masken durch Mitarbeiter wird nicht durchgesetzt. b) Nachdem ein Mitarbeiter positiv, betroffen ist Mitarbeiter wurden nicht…
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Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Lagerbedienstete vor der Vertragsvergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen:
a) Verwaltungs- und Arbeitspraktiken sind nicht vorhanden, um Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit zu befragen oder zu befragen.
b) Arbeitnehmer, die Krankheitszeichen aufweisen, dürfen arbeiten.