1. Mitarbeiter tragen unsachgemäß Gesichtsbedeckungen. 2. Die Reinigungs- und Hygienepolitik wird vom Arbeitgeber nicht durchgesetzt. Der Arbeitgeber setzt keine Richtlinien zur sozialen Distanzierung durch.
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-02-01
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-02-01
5
Bemerkungen
Kommentar
