1. Der Arbeitgeber setzt die Verwendung von Staubreduktionssystemen nicht ein, während die Mitarbeiter Werkzeuge oder Geräte verwenden, um Beton- oder Mauerwerksmaterialien zu schneiden, zu schleifen, zu kern oder zu bohren, wodurch Mitarbeiter Partikeln in der Luft ausgesetzt werden. Die Mitarbeiter wurden als Trockenschnitt ohne Vakuum, Wasser oder…
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