In der Einrichtung trifft der Arbeitgeber keine Vorsichtsmaßnahmen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsbedeckungen/Masken durch Mitarbeiter innerhalb von sechs (6) Fuß von anderen Mitarbeitern wird nicht durchgesetzt; b) Soziale Distanzierung unter den Mitarbeitern durchgesetzt;…
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