1. Müll wird innerhalb und außerhalb der Anlage zurückgelassen, wodurch die Mitarbeiter unhygienischen Arbeitsbedingungen und Reisegefahren ausgesetzt sind. Anwendbare Normen: 29 CFR 1910.141 und 29 CFR 1910.22. Mitarbeiter sind Wanzen, Kakerlaken und Mäusen ausgesetzt. Der Arbeitgeber hat kein fortlaufendes und wirksames Vernichtungsprogramm eingerichtet. Anwendbarer Standard: 29 CFR…
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