1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in der Einrichtung: a) Den Mitarbeitern werden keine Gesichtsbedeckungen im Sinne der Definition und gemäß 16VAC25-220-30 zur Verfügung gestellt.
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum:…
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum:…
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