Mitarbeiter sind potenziell Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt. Es wurde berichtet, dass der Arbeitgeber in der Woche vom 21. März 2021 kein COVID-19-Screening oder eine Kontaktverfolgung durchgeführt hat, als ein Arbeitnehmer als COVID-19-positiv befunden wurde. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.