Mitarbeiter sind potenziell Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt. Es wurde berichtet, dass der Arbeitgeber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, wie aber nicht beschränkt auf die gleichzeitige Begrenzung der Anzahl von Personen im Laden und die Desinfektion von Arbeitsbereichen. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.…
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