Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/-bedeckungen ist nicht erforderlich oder durchsetzt. b) Soziale Distanzierung wird nicht durchgesetzt.
Angebliche Gefahren: 2, exponierte Mitarbeiter: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-04-13
Angebliche Gefahren: 2, exponierte Mitarbeiter: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-04-13
Bemerkungen
Kommentar
