1. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt, da der Arbeitgeber weder soziale Distanzierung und Verschleißmasken durchführt noch die Einrichtung effektiv reinigt, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970.
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