1. Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz nicht beurteilt, um festzustellen, ob Gefahren vorliegen oder wahrscheinlich vorliegen, die die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erforderlich machen. Wenn solche Gefahren vorliegen, können die Mitarbeiter potenziellen Gefahren ausgesetzt sein, z. B. wenn sie in den Klassenzimmern ohne PSA beschlagen würden. 29…
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