Der Arbeitgeber hat kein wirksames Verletzungs- und Krankheitspräventionsprogramm durchgeführt, da der Arbeitgeber nicht sicherstellte, dass in den folgenden Fällen die Vorsichtsmaßnahmen der COVID-19-Vorsichtsmaßnahmen gemäß den Anweisungen des staatlichen Exekutivs und des örtlichen öffentlichen Gesundheitsministeriums am Arbeitsplatz befolgt werden: 1. Der Arbeitgeber hat die Anordnungen des örtlichen Gesundheitsbeauftragten…
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