1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorsichtsmaßnahmen, um die Mitarbeiter vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen und/oder das ordnungsgemäße Tragen (Bedecken von Nase und Mund) von Gesichtsbedeckungen/Masken durch Mitarbeiter, die Richter, Gerichtsvollzieher/Stellvertreter einbeziehen Anwälte und anderes Gerichtsempfänger., die Kunden…
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