1. Der Arbeitgeber hat kein COVID-19-Präventionsprogramm implementiert, das gute Housekeeping-Praktiken zur regelmäßigen Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, Geräten und anderen Elementen der Arbeitsumgebung wie Einkaufswagen, Schneidezähler, EFT-Maschinen, Registrierkassen und -schalter, Pausenräumlichkeiten, Büros, Lager- und Empfangsbereiche und Toiletten.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 2
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum:…
Mehr sehen