Der Arbeitgeber trifft keine Vorsichtsmaßnahmen, um die Mitarbeiter vor der Ansteckung und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/-bedeckungen ist für Mitarbeiter, die in kundenorientierten Positionen arbeiten oder Arbeitsaufgaben innerhalb von sechs Fuß von anderen ausführen, nicht erforderlich oder durchgesetzt. b)…
Mehr sehen