1. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind augenbedingten Gefahren ausgesetzt, da der Arbeitgeber den Arbeitnehmern nicht die richtige Schutzausrüstung zur Verfügung stellt. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind Gesundheitsgefahren durch COVID-19 ausgesetzt, da der Arbeitgebervertreter seine Maske nicht ordnungsgemäß trägt und Nase und Mund freilegt, wenn er…
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