Der Arbeitgeber befolgt nicht die Richtlinien der CDC, um die Ausbreitung des Virus COVID-19 zu verhindern, z. B. die Durchsetzung der Verwendung von Gesichtsbedeckungen von Mitarbeitern/Kunden des Schönheitssalons. Ein möglicher Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz von 1970, General Duty Clause Abschnitt 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter…
22
Bemerkungen
Kommentar
