1. Labor-Süd-Eingang: Die Mitarbeiter sind unhygienischen Bedingungen ausgesetzt, da der Arbeitgeber keine Sanierung oder Desinfektion des Laborbereichs durchführt. Möglich anwendbarer OSHA-Standard: 29 CFR 1910.22 2. Labor-Süd-Eingang: Die Mitarbeiter sind unhygienischen Bedingungen ausgesetzt, da der Arbeitgeber Händedesinfektionsmittel und Papierhandtücher nicht nachfüllt. Möglich anwendbar OSHA-Standard: 29 CFR 1910.22
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