1. Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz nicht beurteilt, um festzustellen, ob Gefahren vorliegen oder wahrscheinlich vorliegen, die die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erforderlich machen. Wenn solche Gefahren vorliegen, können Mitarbeiter potenziellen Gefahren ausgesetzt sein, z. B. wenn sie mit COVID-19-Quarantänegästen kontaktiert werden. 29 CFR 1910.132 (d) (1)…
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