Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen für den Schutz von Mitarbeitern, die in der Poststelle arbeiten, vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Soziale Distanzierung wird nicht durchsetzen. b) Mitarbeiter, die bekannt sind oder im Verdacht stehen, mit COVID-19 infiziert zu sein, dürfen sich…
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