1. Der Arbeitgeber konnte nicht sicherstellen, dass geeignete Einrichtungen zum Spülen der Augen mit sauberem Wasser auffällig und leicht zugänglich sind, wenn die Augen oder der Körper einer Person schädigenden oder ätzenden Materialien ausgesetzt sein können. Auf der Baustelle stehen keine Augenspülmöglichkeiten zur Verfügung. T8 CCR 1512…
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1. Der Arbeitgeber benachrichtigte nicht alle Arbeitnehmer, die möglicherweise mit einem Kollegen in Kontakt gekommen waren, der positiv auf COVID-19 getestet wurde. Am Dienstag wurden einige Mitarbeiter darüber informiert, dass jemand auf der Baustelle positiv getestet wurde und einige Mitarbeiter zur Prüfung geschickt wurden. Es wurden jedoch…
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