1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in der Einrichtung: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/Verkleidung durch Mitarbeiter und Kunden (Kinder) wird nicht gemäß der Exekutivverordnung des Gouverneurs durchgesetzt; b) Soziale Distanzierung bei Mitarbeitern und Kunden (Kindern)…
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