„- Nichteinhaltung der Durchführungsverordnung 147, die von den Gönnern verlangt wird, dass sie bei der Einreise und bei der Bestellung von Mitarbeitern eine Gesichtsbedeckung tragen. - Es gibt auch keinen Schutz, um nicht maskierte Kunden von Mitarbeitern zu trennen. - Mitarbeiter dürfen niemandem, der keine Gesichtsbedeckung trägt,…
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