1. Der Arbeitgeber konnte nicht sichergestellt haben, dass die Mitarbeiter soziale Distanzierung praktizierten, die Entfernung von sechs (6) Fuß zwischen Personen innerhalb der Einrichtung einhielten oder Gesichtsbedeckungen aus Stoff trugen, wenn andere Maßnahmen zur sozialen Distanzierung gemäß den CDC-Richtlinien für die COVID-19-Pandemie schwer einzuhalten sind. Die Mitarbeiter
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sind Gesundheitsgefahren durch das COVID-19-Virus ausgesetzt, da der Arbeitgeber keine Masken gemäß den CDC-Richtlinien (Zentrum für Krankheitskontrolle und -prävention) tragen muss. Die Arbeitnehmer sind Gesundheitsgefahren ausgesetzt, die damit zusammenhängen, dass der Arbeitgeber sie nicht darüber informiert, wann andere Mitarbeiter in der Einrichtung positiv auf COVID-19 (Coronavirus-Krankheit) getestet haben, wie in den Richtlinien von CDC (Center for Disease Control and Prevention). Die Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren ausgesetzt, die damit verbunden sind, dass der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht regelmäßig in Bereichen wie den Pausenräumen und Badezimmern pro CDC (Center for Disease Control and Prevention) reinigt und desinfiziert, nachdem die Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet wurden. Die Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren ausgesetzt, da der Arbeitgeber es Mitarbeitern, die positiv auf COVID-19 getestet haben, erlaubt, nach nur 10 Tagen anstelle von 14 Tagen pro CDC (Center for Disease Control and Prevention) Richtlinien wieder an den Arbeitsplatz zu gehen, nachdem die Mitarbeiter positiv auf COVID-19 getestet wurden. 6. Die Mitarbeiter sind Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt, da der Arbeitgeber Auftragnehmer, LKW-Fahrer und Mitarbeiter nicht auf Symptome des Virus gemäß CDC (Center for Disease Control and Prevention) Richtlinien prüft.
Angebliche Gefahren: 6, Mitarbeiter ausgesetzt: 220
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-07-27
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