Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Gemeinsame Bereiche und häufig berührte Oberflächen werden nicht regelmäßig gereinigt und desinfiziert. b) Das Tragen von Gesichtsmasken/Abdeckungen durch Mitarbeiter und Kunden ist nicht durchgesetzt gemäß dem neuen…
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