1. Mitarbeiter, die eine Venenpunktion durchführen, sind dem schweren akuten Respiratorischen Syndrom Coronavirus-2 ausgesetzt, da der Arbeitgeber die soziale Distanzierung nicht durchsetzt. Der Arbeitgeber hat das OSHA-Formular 300A nicht in einem sichtbaren Bereich wie vom 1. Februar bis 30. April veröffentlicht.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1…
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