1). Arbeitnehmer können beruflich dem SARS-CoV-2-Virus ausgesetzt sein, da der Arbeitgeber kein Programm implementiert und aufrechterhalten hat, das ein Screening der Mitarbeiter auf Symptome von COVID-19 und den angemessenen Ausschluss von Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen ermöglicht. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970.…
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