1. Der Arbeitgeber versäumte es, Maßnahmen zu bewerten und umzusetzen, um die Menge an Außenluft, die soweit möglich ist, zu maximieren und die Filtrationseffizienz in der ABSD-Druckerei von Oakland zu erhöhen, um die Mitarbeiter vor der Gefahr von COVID-19 zu schützen. T8 CCR 3205 (c) (2) (E)
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& (c) (8) (B) 2. Der Arbeitgeber hat es versäumt, wirksame Reinigungs- und Desinfektionsverfahren für hochberührende Oberflächen wie Türgriffe, Tastaturen und gemeinsame Bürogeräte durchzuführen. Darüber hinaus konnte der Arbeitgeber Bereiche, Material und Geräte nicht reinigen und desinfizieren, die von einem COVID-19-Fall in der ABSD-Druckerei von Oakland verwendet wurden. T8 CCR 3205 (c) (8) (K) 3. Der Arbeitgeber konnte nicht sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer in der ABSD-Druckerei Oakland um mindestens sechs Fuß von anderen Personen getrennt sind, es sei denn, ein Arbeitgeber kann nachweisen, dass eine Trennung von sechs Fuß nicht möglich ist, und mit Ausnahme der momentanen Exposition, während Personen in Bewegung sind. T8 CCR 3205 (c) (6) (E) 4. Der Arbeitgeber konnte die Arbeitsumgebung nicht auf die Exposition gegenüber Verunreinigungen in Druckertinte überwachen, die über die in Abschnitt 5155 Buchstabe c zulässigen Werte hinausgehen. T8 CCR 5155 (e) (1) 5. Der Arbeitgeber konnte nicht sicherstellen, dass die Verarbeitungsflächen in der ABSD-Druckerei Oakland entweder mit einer natürlichen oder künstlichen Beleuchtung von mindestens 5,0 Fußkerzen versehen sind. T8 CCR 3317 (a) 6. Der Arbeitgeber hat es versäumt, eine Gefahrenbewertung und eine persönliche Schutzausrüstung für Mitarbeiter durchzuführen, die für die Verwendung von Messern am Arbeitsplatz erforderlich waren. T8 CCR 3380 (f) (1)
Angebliche Gefahren: 6, exponierte Mitarbeiter: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-03-19
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