1. Der Arbeitgeber stellt keine machbaren Waschanlagen zur Verfügung, die aufgrund von COVID-19 in einem hygienischen Zustand gehalten werden. Anwendbarer Referenzstandard 29 CFR 1910.141
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 30
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-26
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 30
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-26
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