Mitarbeiter sind während der Arbeit im Geschäft gesundheitlichen Gefahren in Form von COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber setzt die Verwendung von Gesichtsbedeckungen durch Kunden und Mitarbeiter nicht durch. Im Gegensatz zum Arbeitsschutzgesetz Abschnitt 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-05-11
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-05-11
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