Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) DPU-Mitarbeiter wurden nicht über covid positive Fälle am Arbeitsplatz informiert. b) Symptomatische Mitarbeiter, die im Verdacht standen, mit COVID-19 infiziert zu sein, durften sich bei der Arbeit…
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