1. Die Mitarbeiter müssen die Atemschutzmasken des KN95 wiederverwenden, und der Arbeitgeber berücksichtigt in ihrem schriftlichen Atemschutzplan nicht die Umstände, unter denen ein Einweg-Atemschutzgerät als kontaminiert gilt und nicht für längere Verwendung oder Wiederverwendung verfügbar ist. Mitarbeiter, die mit Verdacht auf oder bestätigten COVID-19-Patienten in Kontakt stehen,…
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