1. Ein Mitarbeiter wurde am oder um den 6. Dezember 2021 positiv auf COVID-19 getestet und durfte am 10. Dezember 2021 wieder arbeiten. Es war keine Quarantänezeit erforderlich, wodurch andere Mitarbeiter dem Risiko ausgesetzt waren, an der COVID-19-Infektion zu erkranken. Der Arbeitgeber hat es versäumt, die Kontaktverfolgung…
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