1. Der Arbeitgeber stellt keine PSA für Mitarbeiter zur Verfügung, z. B. keine Papierkleider, Handschuhe und Gesichtsschutzschilde, die sich am COVID-19-Testgelände befinden. Eine mögliche Verletzung von 29 CFR 1910.502 (f) (1) (iii) (D) und 29 CFR 1910.502 (f) (2) (ii) 2. Der Arbeitgeber stellt am COVID-19-Testgelände keine…
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