1) Arbeitnehmer sind während der Arbeit in der Einrichtung gesundheitlichen Gefahren durch Infektionskrankheiten ausgesetzt. Der Arbeitgeber hat nicht dafür gesorgt, dass regelmäßig verbesserte Arbeitspraxiskontrollen wie erhöhte sanitäre Einrichtungen stattfinden. Im Gegensatz zum Arbeitsschutzgesetz Abschnitt 5 (a) (1). 2) Arbeitnehmer sind beim Umgang mit Blättern in der Einrichtung…
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