1. Der Arbeitgeber befolgt nicht die CDC-Richtlinien für eine verstärkte Reinigung und Desinfektion der Anlage. Anwendbare OSHA-Norm (en): Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970, 1910.141
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-06
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-01-06
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