Mitarbeiter, die dem Corona-Virus ausgesetzt sind, weil der Arbeitgeber die empfohlenen CDC-Richtlinien nicht befolgt, einen möglichen Verstoß gegen die OSHA General Duty Klausel 5 (a) (1) darstellt.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-08-16
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-08-16
8
Bemerkungen
Kommentar
