1. Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a. Der Arbeitgeber hat keinen Plan, der sich mit internationalen Reisen für Arbeitnehmer befasst, die außerhalb der Vereinigten Staaten reisen. Die Toilette funktioniert nicht im Gebäude.