1. Der Arbeitgeber hat es versäumt, innerhalb eines Werktages schriftlich mitzuteilen, dass Personen auf der Baustelle möglicherweise COVID-19 ausgesetzt waren. Die schriftliche Mitteilung kann unter anderem persönliche Dienste, E-Mails oder Textnachrichten umfassen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sie innerhalb eines Werktages nach dem Absenden vom Mitarbeiter…
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