Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Mitarbeiter mit COVID-Symptomen werden gebeten, zur Arbeit zu kommen, obwohl sie infiziert sein können. b) Aufgrund der Anzahl der Studenten und der Größe des Klassenzimmers können Mitarbeiter…
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