1. Die Arbeitnehmer sind Krankheiten wie Coronavirus ausgesetzt und der Arbeitgeber führt vor oder während der Arbeitsschicht keine Art von Gesundheitsbewertung für Arbeitnehmer durch. Mitarbeiter sind Krankheiten wie Coronavirus ausgesetzt, wenn sie gemeinsam zur Baustelle fahren, in Aufzügen zusammenarbeiten und andere Aufgaben an den Baustellen ausführen, wenn…
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