Der Arbeitgeber setzt die CDC-Richtlinien für soziale Distanzierung und das ordnungsgemäße Tragen von Gesichtsbedeckungen nicht durch, um die Ausbreitung von COVID-19 zu kontrollieren. Möglich anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-16
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-16
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