1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf Mitarbeiter, die Gesichtsbedeckungen tragen. Mitarbeiter entfernen ihre Gesichtsbedeckungen, wenn keine Kunden im Salon sind oder wenn der Salon geschlossen ist. Von Mitarbeitern genutzte Chemikalien werden unsachgemäß gelagert. Gefahrenlage in ganz 8/12/2020 GC
Angebliche Gefahren: 1,…
Angebliche Gefahren: 1,…
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